Anmeldung VN-A:
Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger mit Werbecharakter für TV, Kino und/oder Internet

Tarif VN

Informationen zum Tarif


Kunden-Nummer

Der Kunde ist für die Zahlung der SUISA-Rechnung verantwortlich und haftet dafür. Für Auskünfte über den Rechtssitz des Kunden können Sie die Website von Zefix benutzen.

Ihre Kunden Nr. befindet sich auf einer  allfälligen, früheren SUISA-Rechnung.

 

Beispiel: 0.0111.111

Ihre Vertrags Nr. befindet sich auf einer allfälligen, früheren SUISA-Rechnung.

 

Beispiel: 0.111.111

Zustelladresse (Postadresse)

z. B. Haus Alpenrose, c/o, bei Anwaltskanzlei xy


Informationen zur Rechnung

WICHTIG: Bitte geben Sie bei Bedarf jeweils Ihre PO-Nummer an!

z. B. Kostenstelle, Referenz Nr., Job Nr., PO Nr. etc.


Mitgliedschaft in Berufs-/Branchenverband

Werbeagentur

Falls Sie die Werbeagentur bereits in einer früheren Anmeldung angegeben haben, benötigen wir nur die Angabe der Firma, des Ortes und der E-Mailadresse.

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Produzent

Falls Sie den Produzenten bereits in einer früheren Anmeldung angegeben haben, benötigen wir nur die Angabe der Firma, des Ortes und der E-Mailadresse.

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66

Kundenadresse (Domizil/Rechtssitz)

Der Kunde ist für die Zahlung der SUISA-Rechnung verantwortlich und haftet dafür. Für Auskünfte über den Rechtssitz des Kunden können Sie die Website von Zefix benützen.


Angaben zur Firma

Zustelladresse (Postadresse)

z. B. Haus Alpenrose, c/o, bei Anwaltskanzlei xy


Informationen zur Rechnung

WICHTIG: Bitte geben Sie bei Bedarf jeweils Ihre PO-Nummer an!

z. B. Kostenstelle, Referenz Nr., Job Nr., PO Nr. etc.


Mitgliedschaft in Berufs-/Branchenverband

Werbeagentur

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Produzent

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66

Hinweis: Es können maximal {count} Spots gleichzeitig angemeldet werden!

SPOT

Sie benötigen nur eine SUISA Nr. für alle Sprachversionen des jeweiligen Spots.

SUISA-Nummer

SUISA Nr.: Einmalige, von SUISA erstellte Nummer.


Art des Spots

Neuer Werbespot:
Spot, der zum ersten Mal in der Schweiz ausgestrahlt wird.

 

Angepasster Spot:

Kürzere Version des Basisspots. Anpassung für die französischen Sender.

 

Reminder:

Ausschnitte des Basisspots, die unverändert (wo also Bilder und Musik vollumfänglich vom Basisspot stammen) nach diesem Basisspot ausgestrahlt werden

Wird an Bild oder Musik etwas verändert, wird der Reminder wie ein neuer Spot behandelt.

 

Billboard / Sponsoring:

TV-Sendung welche durch einen Sponsor mittels Grafik-Animation gesponsert wird (Sendung, sportliche Anlässe, Meteo,...).

 

Spot für einen Kino-Film oder eine Film-DVD (Trailer):

Ein Ausschnitt, der verwendet wird, um einen Kino-Film oder Film-DVD anzukündigen, gilt dann als Kopie und nicht als neuer Tonbildträger (der einer zusätzlichen Vergütung bedarf), wenn die verwendete Musik vollumfänglich vom Kino-Film, bzw. von der Film-DVD stammen.

 

Spot für Musik-CD oder Musik-DVD:

Ein Ausschnitt, der verwendet wird, um ein Musikwerk oder ein audiovisuelles Werk anzukündigen, gilt dann als Kopie und nicht als neuer Ton-/Tonbildträger (der einer zusätzlichen Vergütung bedarf), wenn die verwendete Musik vollumfänglich von diesem Werk stammen.

 

Dauerwerbesendung (länger als 60 Sekunden):

Werbesendungen oder Verkaufssendungen.

 

SUISA Nr.: Einmalige, von SUISA erstellte Nummer.


Titel / Marke / Produkt

Gesamtdauer / Erstausstrahlung

Musik/Jingle im Spot

Jingle: Kurze Tonfolge oder Melodie als akustisches Erkennungsmerkmal eines Senders, einer Sendung oder eines beworbenen Produktes.


Einsatzort

TV

Kino

Internet (Website/Social Media)

Website von Dritten: Website, welche nicht direkt den Kunden oder seine Social Media-Kanäle betrifft.

Produktionsbeteiligte: Auftraggeber, Produzent, Werbeagentur, sonstige an der Produktion beteiligte Personen.
 

Unentgeltliches Zugänglichmachen auf Website eines Produktionsbeteiligten: Die pauschale Vergütung beträgt je Produktion und Webauftritt:

- Streaming: CHF 100.-

- Download: CHF 200.-


Social Media: Facebook, Twitter etc. / Nur für Schweizer Territorium

Vorführrechte ausserhalb Kinos oder kinoähnlichen Einrichtungen

Der Hersteller kann für sich und seinen Auftraggeber pauschal und auf unbestimmte Zeit unter folgenden Bedingungen das Recht zur Vorführung der Produktion erwerben:

- Vorführung ohne Eintritt und ausserhalb von Kinos oder kino-ähnlichen Einrichtungen

- Vorführung in der Schweiz und Liechtenstein

 

Beispiele: Ice-Hockey-Stadion, Messe, Adscreen etc.

Die pauschale Vergütung beträgt CHF 200.-.


Verwendete Musikwerke (Songs/Tracks)

Manuelle Werkerfassung

Bitte verwenden Sie bei Komponist/In, Textautor/In und Bearbeiter/In jeweils den Vor- und Nachnamen.

Werk/Track 1

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist. In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 2

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist. In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 3

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist. In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 4

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist. In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 5

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist. In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.

Upload

Bitte laden Sie eine Liste mit sämtlichen Musikwerken (z. B. Trackliste, Cue Sheet) als Datei hoch.

 

Zwingend benötigte Informationen pro Werk:

- Titel des Werks

- Komponist/in (Vor- und Nachname; falls unbekannt: Band oder Interpret/In)

- Genutzte Dauer des Werks (mm:ss)

- Art der verwendeten Musik (Auftragsmusik, bestehende Musik oder Mood Musik)

- Verwendung der Musik im Spot (Musik oder Jingle)

 

Weitere, falls bekannte Informationen pro Werk:

- Textautor/In (Vor- und Nachname)

- Bearbeiter/In (Vor- und Nachname)

- Verleger/In 

 

Erlaubte Dateiformate:
PNG, JGP, JPEG, TIFF, TIF, BMP, PDF, XLS, XLSX, CSV, DOC, DOCX


Herkunft des Spots

Schweizer Werbespot:
Speziell für den Schweizer Markt / für ein Schweizer Produkt generierter Spot.

 

Angepasster Werbespot:
Im Ausland produzierter und für die Schweiz angepasster Spot (Nachbearbeitung/Post-Produktion).

Ausländischer Werbespot:
100% ausländischer Spot. In einem anderen Land erstellter Spot, ohne jegliche Anpassung für die Schweiz.
 


Post-Produzent der schweizerischen Version eines ausländischen Spots

Allfällige Zusatzkosten

Die SUISA behält sich vor, einen Unkostenbeitrag von mindestens CHF 100.- in Rechnung zu stellen, falls die Rechnung wegen ungenauer oder unvollständiger Angaben im Formular erneut ausgestellt werden muss.


Kontakt bei Rückfragen

Bitte teilen Sie uns eine Kontaktperson für allfällige Rückfragen zu dieser Anmeldung mit.

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Kopie Ihrer Anmeldung

Bitte geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen eine Kopie Ihrer Anmeldung senden können.


Mitteilung / Dokumente

Erlaubte Dateiformate: PNG, JPG, JPEG, TIFF, TIF, BMP, PDF, XLS, XLSX, CSV, DOC, DOCX

Bestätigung

Wichtiger Hinweis:

Bitte klicken Sie nur einmal auf den Senden-Button und warten Sie, bis die Übermittlung des Formulars abgeschlossen ist. Ein mehrmaliges Klicken des Senden-Buttons führt zu Fehlern bei der Übermittlung

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+41 21 614 32 28 / 30

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