Anmeldung VN-C:
Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger ohne Werbecharakter für TV, Kino, Festivals und/oder VOD-Plattformen

Tarif VN

Informationen zum Tarif


Kunden-Nummer

Ihre Kunden Nr. befindet sich auf einer allfälligen, früheren SUISA-Rechnung.

 

Beispiel: 0.0111.111


Kundenadresse (Domizil/Rechtssitz)

Der Kunde ist für die Zahlung der SUISA-Rechnung verantwortlich und haftet dafür. Für Auskünfte über den Rechtssitz können Sie die Website von Zefix benutzen.

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Angaben zur Firma

Zustelladresse (Postadresse)

z. B. Haus Alpenrose, c/o, bei Anwaltskanzlei xy

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66

Bitte geben Sie die Direktwahl wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Informationen zur Rechnung

z. B. Kostenstelle, Referenz Nr., Job Nr., PO Nr. etc.


Mitgliedschaft in Berufs-/Branchenverband

Produzent

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Co-Produzent

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Inhaber der Nutzungsrechte bei Co-Produktionen

Hinweis: Es können maximal 10 Filme/Videos gleichzeitig angemeldet werden!


Art des Films/Videos

Titel / Produktionsjahr / Regisseur

Gesamtdauer / Erstausstrahlung

Episode

Produktionsbudget

Einsatzort / Nutzungsterritorien

Anzahl Exemplare (Kopien)

SUISA-/ISAN-Nummer

SUISA Nr.: Einmalige, von SUISA erstellte Nummer

ISAN (International Standard Audiovisual Number): Eindeutige, international anerkannte und dauerhafte Referenz-Nr. für jedes audiovisuelle Werk, welches im ISAN-System registriert ist.


Musik im Film/Video

Freie Musik:

Musik, wofür keine Vergütung an SUISA zu bezahlen ist. Es kann sich dabei z.B um klassische Musik von Komponisten, welche vor über 70 Jahren gestorben sind (z.B. Mozart), Traditionals (Urheber ist nicht bekannt), Musik von Urhebern, welche in keiner Verwertungsgesellschaft Mitglied sind, oder um sog. "roaylty free music" handeln. Die zuletzt genannte Art der Musik verwenden Sie auf eigenes Risiko. Die SUISA kann Sie nicht generell von Ansprüchen freistellen. Bitte konsultieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Anbieters.      


Zugänglichmachen auf Website(n) der Produktionsbeteiligten

Der Hersteller kann gegen Zahlung einer Pauschale das Recht erwerben, die Produktion auf seiner Website, der Website des Auftraggebers oder Websiten anderer an der Produktion Beteiligter zugänglich zu machen, sofern dafür kein Entgelt erhoben wird.

 

Dieses Recht kann nur zusammen mit der Erlaubnis für die Herstellung erteilt werden und gilt nicht für das Zugänglichmachen von Produktionen im Rahmen einer Werbekampagne. Diesbezüglich verweisen wir auf die Lizenzbedingungen Online.

 

Die pauschale Vergütung beträgt je Produktion und Webauftritt:

- Streaming: CHF 100.-

- Download: CHF 200.-


Veranstaltungen bzw. Vorführrechte ausserhalb Kinos oder kinoähnlichen Einrichtungen

Der Hersteller kann für sich und seinen Auftraggeber pauschal und auf unbestimmte Zeit unter folgenden Bedingungen das Recht zur Vorführung der Produktion erwerben:

- Vorführung ohne Eintritt und ausserhalb von Kinos oder kino-ähnlichen Einrichtungen

- Vorführung in der Schweiz und Liechtenstein

 

Die pauschale Vergütung beträgt CHF 200.-.


Z.B. Ice-Hockey-Stadion, Messe etc.

Verwendete Musikwerke (Songs/Tracks)

Die komplette Werkliste muss in jedem Fall eingereicht werden. Dies gilt insbesondere auch für Auftragswerke sowie library und royalty free Musik.

Upload

Bitte laden Sie die Liste mit sämtlichen Musikwerken als Datei hoch.

 

Zwingend benötigte Informationen pro Werk:

- Titel des Werks

- Komponist/in (Vor- und Nachname; falls unbekannt: Band oder Interpret/In)

- Genutzte Dauer des Werks (mm:ss) oder (hh:mm:ss)

- Art der verwendeten Musik (Auftragsmusik, bestehende Musik oder Mood Musik)

- Bei Serie: Titel der jeweiligen Episode

 

Weitere, falls bekannte Informationen pro Werk:

- Textautor/In (Vor- und Nachname)

- Bearbeiter/In (Vor- und Nachname)

- Verleger/In 

 

Erlaubte Dateiformate:

PNG, JPG, JPEG, TIFF, TIF, BMP, PDF, XLS, XLSX, CSV, DOC, DOCX


Manuelle Werkerfassung

Bitte verwenden Sie bei Komponist/In, Textautor/In und Bearbeiter/In jeweils den Vor- und Nachnamen.

Musikwerk 1

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 2

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 3

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 4

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 5

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 6

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 7

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 8

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 9

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 10

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 11

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 12

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 13

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 14

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Musikwerk 15

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Bitte klicken Sie auf den Button "+ Weiterer Film/Video" (unten rechts), falls Sie mehr als 1 Film/Video (bis max. 10) anmelden möchten.

Allfällige Zusatzkosten

Die SUISA behält sich vor, einen Unkostenbeitrag von mindestens CHF 100.- in Rechnung zu stellen, falls die Rechnung wegen ungenauer oder unvollständiger Angaben im Formular und/oder der Musikliste erneut ausgestellt werden muss.


Kontakt bei Rückfragen

Bitte teilen Sie uns eine Kontaktperson für allfällige Rückfragen zu dieser Anmeldung mit.

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:

Beispiel Schweiz: 044 485 66 66

Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Anmeldebestätigung

Nach Senden dieser Anmeldung wird eine Bestätigungs-E-Mail inklusive Anmeldeformular (pdf-Form) versandt. Bitte geben Sie uns dafür die gewünschte E-Mailadresse an.


Mitteilung/Upload

Erlaubte Dateiformate: PNG, JGP, JPEG, TIFF, TIF, BMP, PDF, XLS, XLSX, CSV, DOC, DOCX

Bestätigung Ihrer Angaben

Wichtiger Hinweis:

Bitte klicken Sie nur einmal auf den Senden-Button und warten Sie, bis die Übermittlung des Formulars abgeschlossen ist. Ein mehrmaliges Klicken des Senden-Buttons führt zu Fehlern bei der Übermittlung.

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

+41 21 614 32 37

Lizenzierung & Verteilung Film (Tarif VN)

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

+41 21 614 32 37

Lizenzierung & Verteilung Film (Tarif VN)

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder