Anmeldung:
Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die ans Publikum abgegeben werden

Tarif VI

Informationen zum Tarif


Kunden-Nummer

Ihre Kunden Nr. befindet sich auf einer  allfälligen, früheren SUISA-Rechnung.

 

Beispiel: 0.0111.111

Kundenadresse (Domizil/Rechtssitz)

Der Kunde ist für die Zahlung der SUISA-Rechnung verantwortlich und haftet dafür. Für Auskünfte über den Rechtssitz können Sie die Website von Zefix benutzen.

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Angaben zur Firma
Zustelladresse (Postadresse)

z. B. Haus Alpenrose, c/o, bei Anwaltskanzlei xy

Bitte geben Sie die Direktwahl wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66

Bitte geben Sie die Direktwahl wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Informationen zur Rechnung

z. B. Kostenstelle, Referenz Nr., Job Nr., PO Nr. etc.


Produzent

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66

Hinweis: Es können maximal 3 Tonbildträger gleichzeitig eingereicht werden!


Art des Tonbildträgers

Titel / Gesamtdauer / Erstausstrahlung

Herstellung

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Vertrieb und Preis

Für Werbe- und Rezensionszweck

DVP: Preis, den der Konsument für den Tonbildträger bezahlt.

Nur auszufüllen, wenn alle Tonbildträger gratis abgegeben werden.


Verwendete Musikwerke (Songs/Tracks)

Die komplette Werkliste muss in jedem Fall eingereicht werden. Dies gilt insbesondere auch für Auftragswerke.

Upload

Bitte laden Sie eine Liste mit sämtlichen Musikwerken (z. B. Trackliste, Cue Sheet) als Datei hoch.

 

Zwingend benötigte Informationen pro Werk:

- Titel des Werks

- Komponist/in (Vor- und Nachname; falls unbekannt: Band oder Interpret/In)

- Genutzte Dauer des Werks (mm:ss) oder (hh:mm:ss)

- Art der verwendeten Musik (Auftragsmusik, bestehende Musik oder Mood Musik)

- Bei Serie: Titel der jeweiligen Episode

 

Weitere, falls bekannte Informationen pro Werk:

- Textautor/In (Vor- und Nachname)

- Bearbeiter/In (Vor- und Nachname)

- Verleger/In 

 

Erlaubte Dateiformate:

PNG, JPG, JPEG, TIFF, TIF, BMP, PDF, XLS, XLSX, CSV, DOC, DOCX

Upload

Bitte laden Sie die Liste mit sämtlichen Musikwerken als Datei hoch.

 

Zwingend benötigte Informationen pro Werk:

- Titel des Werks

- Komponist/in (Vor- und Nachname; falls unbekannt: Band oder Interpret/In)

- Genutzte Dauer des Werks (mm:ss) oder (hh:mm:ss)

- Art der verwendeten Musik (Auftragsmusik, bestehende Musik oder Mood Musik)

- Bei Serie: Titel der jeweiligen Episode

 

Weitere, falls bekannte Informationen pro Werk:

- Textautor/In (Vor- und Nachname)

- Bearbeiter/In (Vor- und Nachname)

- Verleger/In 

 

Erlaubte Dateiformate:

PNG, JPG, JPEG, TIFF, TIF, BMP, PDF, XLS, XLSX, CSV, DOC, DOCX

Manuelle Werkerfassung

Bitte verwenden Sie bei Komponist/In, Textautor/In und Bearbeiter/In jeweils den Vor- und Nachnamen.

Werk/Track 1

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 2

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 3

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 4

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 5

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 6

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 7

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 8

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 9

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 10

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 11

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 12

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 13

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 14

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 15

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 16

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 17

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 18

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 19

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 20

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 21

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 22

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 23

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 24

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird.

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.


Werk/Track 25

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Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.
 

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Mood Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.

SUISA-Stempel

SUISA-Stempel: Wird der Tonbildträger von der SUISA lizenziert, ist der SUISA-Stempel auf dem Tonbildträger, Inlay oder Cover anzubringen.


Allfällige Zusatzkosten

Die SUISA behält sich vor, einen Unkostenbeitrag von mindestens CHF 100.- in Rechnung zu stellen, falls die Rechnung wegen ungenauer oder unvollständiger Angaben im Formular erneut ausgestellt werden muss.


Kontakt bei Rückfragen

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