Anmeldung:
Aufnehmen von Musik auf Tonträger, die nicht ans Publikum abgegeben werden

Tarif PN

Informationen zum Tarif


Kundenadresse (Domizil/Rechtssitz)

Der Kunde ist für die Zahlung der SUISA-Rechnung verantwortlich und haftet dafür. Für Auskünfte über den Rechtssitz können Sie die Website von Zefix benutzen.

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Angaben zur Firma

Zustelladresse (Postadresse)

z. B. Haus Alpenrose, c/o, bei Anwaltskanzlei xy

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66

Bitte geben Sie die Direktwahl wie folgt an:
Beispiel Schweiz: 044 485 66 66
Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Informationen zur Rechnung

z. B. Kostenstelle, Referenz Nr., Job Nr., PO Nr. etc.

Hinweis: Es können maximal 5 Tonträger gleichzeitig angmeldet werden!


Art des Tonträgers

Informationen zum Tonträger

Kopien für Abgabe z. B. an Radiostationen


Verwendung des Tonträgers

Verwendete Musikwerke (Songs/Tracks)

Manuelle Werkerfassung

Bitte verwenden Sie bei Komponist/In, Textautor/In und Bearbeiter/in jeweils den Vor- und Nachnamen.

Musikwerk 1

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Production Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird


Musikwerk 2

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Production Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird


Musikwerk 3

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Production Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird


Musikwerk 4

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Production Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird


Musikwerk 5

Falls keine Angaben möglich sind, bitte mit "unbekannt" vermerken.

 

Komponist: Person, die ein musikalisches Werk geschaffen hat.

Textautor: Person, die den Text zu einem musikalischen Werk geschrieben hat.

Bearbeiter: Person, die ein musikalisches Werk so verändert, dass ein eigenständiges und neues Werk entsteht.

Verleger: Natürliche oder juristische Person, die Verlagsrechte für ein Werk erworben hat und, wie vertraglich vereinbart, Werkexemplare auf eigene Kosten herstellen und verbreiten lässt.

Effektiv verwendete Dauer der Musik

Auftragsmusik:

Originalkomposition, die im Auftrag zur Synchronisation für einen Ton- oder Tonbildträger  komponiert worden ist.  In diesem Falle nimmt die SUISA an, dass die Synchronisationsrechte direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Autor ausgehandelt wurden.

 

Bestehende Musik:

Bei Verwendung von bestehender Musik brauchen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber(Autoren, Verleger, Produzenten). Die SUISA-Bewilligung ersetzt keinesfalls die Zustimmung der obengenannten Rechtsinhaber.  Der Antragsteller muss der SUISA die Zustimmung der Rechtsinhaber für die Verwendung der Musik für den Spot belegen.

 

Production Music (auch library, production, archive oder stock music):

Handelt es sich um Musik aus Katalogen, die verschiedene Verleger eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern anbieten, stellt die SUISA Informationen über Mood-Musik inkl. Liste von Production Musik-Anbietern zur Verfügung.

Label: Markenname, welcher in der Regel für Veröffentlichung von Produkten durch Tonträger-Produzenten verwendet wird


Upload

Bitte laden Sie eine Liste mit sämtlichen Musikwerken (z. B. Trackliste, Cue Sheet) als Datei hoch.

 

Zwingend benötigte Informationen pro Musikwerk:

- Titel des Werks

- Komponist/in (Vor- und Nachname; falls unbekannt: Band oder Interpret/In)

- Genutzte Dauer des Werks (hh:mm:ss)

- Art der verwendeten Musik (Auftragsmusik, bestehende Musik oder Mood Musik)

 

Weitere, falls bekannte Informationen pro Musikwerk:

- Textautor/In (Vor- und Nachname)

- Bearbeiter/In (Vor- und Nachname)

- Verleger/In 

 

Erlaubte Dateiformate:
PNG, JGP, JPEG, TIFF, TIF, BMP, PDF, XLS, XLSX, CSV, DOC, DOCX

Bitte klicken Sie auf den Button "+ Weiterer Tonträger" (unten rechts), falls Sie mehr als 1 Tonträger (bis max. 5) anmelden möchten.

Allfällige Zusatzkosten

Die SUISA behält sich vor, einen Unkostenbeitrag von mindestens CHF 100.- in Rechnung zu stellen, falls die Rechnung wegen ungenauer oder unvollständiger Angaben im Formular erneut ausgestellt werden muss.


Kontakt bei Rückfragen

Bitte teilen Sie uns eine Kontaktperson für allfällige Rückfragen zu dieser Anmeldung mit.

Bitte geben Sie die Telefon Nr. wie folgt an:

Beispiel Schweiz: 044 485 66 66

Beispiel Ausland: +41 44 485 66 66


Anmeldebestätigung

Bitte geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen eine Kopie Ihrer Anmeldung senden können.


Mitteilung/Upload

Erlaubte Dateiformate: PNG, JGP, JPEG, TIFF, TIF, BMP, PDF, XLS, XLSX, CSV, DOC, DOCX

Bestätigung

Wichtiger Hinweis:

Bitte klicken Sie nur einmal auf den Senden-Button und warten Sie, bis die Übermittlung des Formulars abgeschlossen ist. Ein mehrmaliges Klicken des Senden-Buttons führt zu Fehlern bei der Übermittlung.

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