Anmeldung:
Eigenproduktion der Urheber

Tarif PI


Was ist eine Eigenproduktion von Urhebern

  • Es handelt sich um eine Produktion, die ausschliesslich eigene Kompositionen vom Urheber oder von der Band, welche die Herstellung finanziert enthält.
     
  • Alle Rechtsinhaber müssen entweder Mitglied bei der SUISA oder sonst bei gar keiner Verwertungsgesellschaft sein.
     
  • Der Auftrag zur Herstellung muss von der Urheberin selber erteilt werden. Sie handelt für sich oder für die Band in welcher sie spielt.
     
  • Im Anmeldformular muss jedes Musikwerk eingetragen werden, mit dem kompletten Titel und mit Namen und Vornamen aller Urheberinnen (keine Pseudonyme).
     
  • Bevor das Anmeldeformular der SUISA geschickt wird, muss es von allen beteiligten SUISA-Mitgliedern unterschrieben werden.

 

Was ist keine Eigenproduktion

  1. Wenn die Produktion von einem Verein, einer Stiftung einem Kollektiv oder einer Gesellschaft (einfache Gesellschaft, Genossenschft, GmbH, AG etc.) finanziert wird.
     
  2. Wenn die Produktion ein Musikwerk enthält, welches von einer anderen Person als dem Urheber oder einem aktuellen Mitglied der Band bearbeitet wurde.
     
  3. Wenn die Produktion ein Musikwerk von einer Urheberin enthält, welche zum Zeitpunkt der Herstellung nicht mehr Mitglied der Band war.
     
  4. Wenn die Produktion ein verlegtes Musikwerk enthält.
     
  5. Wenn die Produktion ein Werk enthält, welches bei der SUISA noch nicht angemeldet ist (www.suisa.ch/mein-konto).
     
  6. Wenn auf dem Anmeldeformular Unterschriften von SUISA-Mitgliedern fehlen.
     
  7. Wenn auf dem Anmeldeformular nur die Pseudonyme der SUISA-Mitglieder vermerkt sind.

Die SUISA behält sich vor, alle nötigen Überprüfungen zu machen. Ausserdem werden die Vergütungen automatisch fakturiert, wenn die SUISA feststellt, dass es sich nicht um eine Eigenproduktion gemäss obiger Definition handelt oder wenn einer der Punkte 1 bis 7 zutrifft. Diese Vergütung wird auf der Grundlage der Informationen gemäss Anmeldung und nach Tarif PI berechnet.

Die Anmeldung muss mindestens 10 Tage vor Herstellung des Musikdatenträgers bei der SUISA eintreffen. In der Regel erfolgt kein Inkasso der Urheberrechtsentschädigung durch die SUISA.

Bitte drucken Sie das Formular, nachdem Sie es vollständig ausgefüllt haben, aus. Im Anschluss lassen Sie es bitte von allen Urhebern (SUISA-Mitglieder) unterzeichnen und senden es uns per Post oder E-Mail zu.


Auftraggeber (Produzent)
Art des Musikdatenträgers

CD

Datenträgerinformation

Herstellung

Vertrieb und Preis

Wird die CD in verschiedenen Ländern veräussert, verwenden Sie bitte pro Verkaufsland einen neuen Abschnitt.



Verwendete Werke/Tracks

Bitte klicken Sie auf das + Zeichen (unten rechts), falls Sie mehr als 1 Werk aufnehmen.

Werk/Track

Bitte geben Sie bei Komponist/In, Textautor/In und Bearbeiter/in jeweils den Vor- und Nachnamen ein (keine Pseudonyme).

VINYL

Datenträgerinformation

Herstellung

Vertrieb und Preis

Wird das Vynil in verschiedenen Ländern veräussert, verwenden Sie bitte pro Verkaufsland einen neuen Abschnitt.



Verwendete Werke/Tracks

Bitte klicken Sie auf das + Zeichen (unten rechts), falls Sie mehr als 1 Werk aufnehmen.

Werk/Track

Bitte geben Sie bei Komponist/In, Textautor/In und Bearbeiter/in jeweils den Vor- und Nachnamen ein (keine Pseudonyme).

DVD

Datenträgerinformation

Herstellung

Vertrieb und Preis

Wird die DVD in verschiedenen Ländern veräussert, verwenden Sie bitte pro Verkaufsland einen neuen Abschnitt.



Verwendete Werke/Tracks

Bitte klicken Sie auf das + Zeichen (unten rechts), falls Sie mehr als 1 Werk aufnehmen.

Werk/Track

Bitte geben Sie bei Komponist/In, Textautor/In und Bearbeiter/in jeweils den Vor- und Nachnamen ein (keine Pseudonyme).

ANDERER MUSIKDATENTRÄGER

Datenträgerinformation

Herstellung

Vertrieb und Preis

Wird der Musikdatenträger in verschiedenen Ländern veräussert, verwenden Sie bitte pro Verkaufsland einen neuen Abschnitt.



Verwendete Werke/Tracks

Bitte klicken Sie auf das + Zeichen (unten rechts), falls Sie mehr als 1 Werk aufnehmen.

Werk/Track

Bitte geben Sie bei Komponist/In, Textautor/In und Bearbeiter/in jeweils den Vor- und Nachnamen ein (keine Pseudonyme).

Finanzierung der Produktion

Die Unterzeichnenden bestätigen, dass ausschliesslich sie die vorerwähnte Produktion(en) finanziert haben und in eigenem Auftrag veräussern. Sie sind damit einverstanden, dass die SUISA, entgegen dem Wahrnehmungsvertrag, für die vorliegende Auflagen, keine Urheberrechts-Entschädigung verrechnet. Sind an den aufgenommenen Werken Verleger oder weitere Urheber beteiligt, stellt die SUISA für diese Werke eine Entschädigung in Rechnung.


Verzicht auf Vergütungen aus Leerträgerabgaben

Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie auch auf einen Teil Ihrer Einnahmen aus den Leerträgervergütungen. Der Zuschlag variiert von Jahr zu Jahr. Er hängt von den Jahreseinnahmen aus dem Tarif PI und den Gemeinsamen Tarifen 4 ab. Er beträgt in der Regel zwischen 50% und 70%.


Unterschriften der Urheber

Bitte geben Sie sämtliche, an der Produktion und an den Werken beteiligten SUISA-Mitglieder an. Alle aufgeführten Personen müssen das Formular unterschreiben.

Urheber

SUISA-Stempel (Logo)

Kontakt bei Rückfragen

Bitte teilen Sie uns eine Kontaktperson für allfällige Rückfragen zu dieser Anmeldung mit.


Mitteilung
Bestätigung Ihrer Angaben

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

+41 44 485 66 66

Vervielfältigungsrecht (Tarif PI - Einzelgeschäft)

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